Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Fahrtkosten zur Behandlung nach den folgenden Massgaben:
Generell gilt:
Für jede Krankenfahrt ist eine ärzliche Verordnung notwendig.
Bei den oben bezeichneten Fahrten 1,2+4 ist zudem eine Genehmigung der Kasse notwendig.
Bei jeder Fahrt ist eine Selbstbeteiligung von 10% des Fahrpreises mindestens 5€ höchstens 10€ zu bezahlen.
Diese gesetzliche Zuzahlung ist von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängig. Es besteht die Möglichkeit sich nach Antrag von der Zuzahlung befreien zu lassen.
Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrer Krankenkasse